Zum Inhalt springen
Fördermöglichkeiten & Freiwillige Registrierung
Fördermöglichkeiten & Freiwillige Registrierung
Fördermöglichkeiten & Freiwillige Registrierung
Fördermöglichkeiten & Freiwillige Registrierung
Fördermöglichkeiten & Freiwillige Registrierung
Fördermöglichkeiten & Freiwillige Registrierung
Bildungscheck, Bildungsgutschein & CO

Möglichkeiten der Förderung

Bildungsscheck & Freiwillige Registrierung

Lassen Sie Ihre Weiterbildung fördern! Sie sind Privatperson und suchen einen Zuschuss oder Vollfinanzierung?
Oder möchten Sie als Einrichtung Fördergelder nutzen? Der Bund oder das Land NRW übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die vollen oder einen Teil der Weiterbildungskosten. Informieren Sie sich hier oder fragen Sie uns.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Einzeltagesveranstaltungen keine Fördermöglichkeiten annehmen können.

Fördermöglichkeiten

Bildungsscheck NRW | Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales

Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung.

Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit

Bildungsgutschein, sofern Sie arbeitslos oder Arbeit Suchend gemeldet sind.

Qualifizierungschancengesetz zur Weiterbildung | Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit Chancenqualifizierungsgesetz (ehemals WeGeBau).

Freiwillige Registrierung

Registrierung beruflich Pflegender

Wir möchten zur Professionalisierung des Fort- und Weiterbildung beitragen und unterstützen daher die Registrierung beruflich Pflegender. Bei uns können Sie Fortbildungspunkte erhalten, wenn Sie unsere Bildungsangebote nutzen. Schauen Sie in der Punktetabelle.

Häufige Fragen zur Freiwilligen Registrierung

Allen beruflich Pflegenden, d.h. der/dem

  • Altenpflegerin/-pfleger
  • Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger - neu: Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Krankenschwester / Krankenpfleger - neu: Gesundheits- und Krankenpfleger/-in

wird das Angebot gemacht, sich freiwillig bei einer unabhängigen Registrierungsstelle der Berufsverbände zentral erfassen zu lassen.
Damit gibt es in Deutschland zum ersten Mal die Möglichkeit, ähnlich wie schon in anderen europäischen Ländern sowie in den USA und Australien, zuverlässige Daten über die Anzahl der in der Berufsgruppe Tätigen, deren Einsatzorte und Qualifikationen zu erheben.
Für die beruflich Pflegenden selbst, aber auch für die Arbeitgeber gilt die Registrierung als Qualitätsprädikat, da nur diejenigen sich als registrierte beruflich Pflegende ausweisen dürfen, die entsprechende Qualifizierungsnachweise erbringen. Durch diese innovative und umfassende Maßnahme soll gegenüber der Gesellschaft und dem Gesetzgeber die Notwendigkeit und der Nutzen einer Registrierung von beruflich Pflegenden deutlich gemacht werden.

Dazu ist es notwendig, dass sich heute möglichst viele Berufsangehörige freiwillig registrieren lassen. Wir hoffen, damit den Gesetzgeber in naher Zukunft von einer verpflichtenden Registrierung zu überzeugen.

Für Sie persönlich bedeutet es, zu zeigen, dass Sie sichtbar auf dem Laufenden bleiben, die neuesten Erkenntnisse der Pflege kennen.

Früher hieß es nach dem Examen: „Ich habe ausgelernt“. In der heutigen Zeit, in der Wissen und Erkenntnisse rapide zunehmen und von Seiten des Gesetzgebers Qualitätssicherungskontrollen gefordert werden, ist es für Sie als beruflich Pflegende unerlässlich, sich kontinuierlich fortzubilden.

Durch eine freiwillige Registrierung machen Sie nach außen hin Ihre beständige Kompetenzerweiterung und ein interessiertes und aktives Berufsverständnis deutlich. Gerade auch auf dem heute schwierigen Arbeitsmarkt bleiben Sie so für Arbeitgeber attraktiv.

Auf gesellschaftspolitischer Ebene bedeutet es, dass Sie zur Professionalisierung der Berufsgruppe beitragen. Sie helfen mit, dass über unsere Berufsgruppe konkrete Daten ermittelt werden. Diese Zahlen und Fakten sind Argumente, die berufspolitisches Gewicht haben. Politische Planung zum Bedarf von Pflegekräften ist schwer möglich, da es kaum valide Daten über Anzahl, Tätigkeit und Qualifikation gibt.

Mit der freiwilligen Registrierung werden folgende Ziele angestrebt:

  • Erfassen der Anzahl der in der Berufsgruppe Tätigen
  • Erfassen der Art der Berufstätigkeit und der Einsatzorte
  • Erfassen der Qualifikation der Mitglieder der Berufsgruppe
  • Überwachung/Zertifizierung des Qualifikationsstandes
  • Fortbildungskontrolle
  • Grundlage für Arbeitgeber zur Personaleinstellung/-haltung schaffen
  • Berufliche Qualitätssicherungsmaßnahme
  • Informationsübermittlung zur Stärkung der Berufsgruppe
  • Verbraucherschutz (Qualitätssicherung für die Bevölkerung)

Mit der freiwilligen Registrierung leisten Sie einen Beitrag dazu, dass unseren Interessensvertretern Argumente in die Hand gegeben werden, um die Rahmen – und Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Die Registrierung erfolgt bei der zentralen, unabhängigen freiwilligen Registrierungsstelle für beruflich Pflegende, mit der Geschäftsstelle in Potsdam. Sie gilt jeweils für die Dauer von zwei Jahren. Für die Erstregistrierung schicken Sie bitte das dieser Broschüre beiliegende Anmeldeformular zusammen mit den erforderlichen Kopien (Nachweis des Ausbildungsabschlusses, Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung etc.) ausgefüllt an die Registrierungsstelle. Eine erneute Registrierung nach Ablauf von zwei Jahren kann nur erfolgen, wenn Sie die dafür erforderlichen 40 Fortbildungspunkte nachweisen können.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung und der Anmeldegebühr Unterlagen zugeschickt, die Ihnen die Nachweisführung der Fortbildungen erleichtern und strukturieren. Gleichzeitig werden Ihnen eine Urkunde und ein Ausweis ausgestellt. Die Gebühren für die Erstregistrierung betragen 15,- Euro. Für die Folgeregistrierung, also in 2 Jahren, wird eine Gebühr von 60,- Euro erhoben. Innerhalb von zwei Jahren müssen mindestens 40 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Dabei sollen Fortbildungen besucht werden, welche verschiedene Kompetenzbereiche fördern:

  • Fachkompetenz -Fachbezogen (z.B. Kontinenztraining, Injektionen, Lagerung) - Fachübergreifend (z.B. Qualitätsentwicklung, Pflegetheorien, Berufsrecht)
  • Sozialkompetenz (z.B. Rhetorik, Kommunikation, Konfliktbewältigung)
  • Methodenkompetenz (z.B. Gestaltung des Pflegeprozesses, Anleitung)

50% der Fortbildungspunkte sollten im eigenen Fachgebiet, bzw. Arbeitsgebiet erworben werden, die anderen 50% fächerübergreifenden Themen gewidmet sein. Studierende, die ein pflegebezogenes Studium nachweislich absolvieren, können 10 Punkte pro Semester angerechnet bekommen. Auch wenn Sie nicht berufstätig sind, können Sie sich freiwillig registrieren lassen und durch den Besuch von Fort- und Weiterbildungen Ihre Punkte sammeln.

Ihr Kontakt zu uns

Das Team für Fort- & Weiterbildung ist für Sie da

Julia von der Wroge

Julia von der Wroge

Leitung Fort- und Weiterbildung
August Schröer

August Schröer

Lehrer
Inge Hörnschemeyer

Inge Hörnschemeyer

Koordination Fort- und Weiterbildung
Unsere Mitarbeiterin

Hanne Brüning

Sekretariat
Nicole Terliesner

Nicole Terliesner

Sekretariat