Caritas Pflegeschule in Ahaus-Wessum:Erstmals „Externenprüfung“ in der Pflegefachassistenz
Die Anwärter müssen nämlich eine mindestens 30-monatige Vollzeittätigkeit beziehungsweise 60-monatige Teilzeittätigkeit von mindestens 50 Prozent in der Pflege in stationären, teilstationären und/oder ambulanten Pflegeeinrichtungen und/oder im Krankenhaus nachweisen. Auch weitere Bedingungen erfüllten die Teilnehmerinnen vorab.
In 150 theoretischen Unterrichtsstunden, verteilt auf drei Unterrichtsblöcke, stellten sich die Anwärterinnen in der Pflegefachassistenz inhaltlich den gleichen Herausforderungen wie die Pflegefachassistentinnen im einjährigen Lehrgang. In drei schriftlichen Prüfungen sowie einer mündlichen und der praktischen Prüfung bewiesen die generalistisch ausgebildeten Pflegefachassistentinnen ihr Können, sodass sie die Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner fortan bei ihrer Arbeit unterstützen.